Finanzierung der Alltagsunterstützenden Angebote:
Beratungen sind ein kostenloses Angebot.
Leistungen nach dem Pflegegesetz:
Unser Betreuungspersonal sind ausschließlich qualifizierte Fachkräfte.
Die Angebote zur Alltagsunterstützung können, bei vorhandenem Pflegegrad, direkt mit der Pflegekasse verrechnet oder als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
Schulbegleitung:
Die Rechnungslegung erfolgt direkt beim bewilligenden Jugendamt.